Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Juni 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge und vorvertragliche Leistungen von optimmo service, Inhaber Marc Stöber, Westtangente 4, 79395 Neuenburg, Deutschland (nachfolgend "optimmo service"), gegenüber Auftraggeberinnen und Auftraggebern.
optimmo service ist regional als Immobilienmakler, Wohnungsvermittler und Hausverwalter tätig. Soweit im Einzelfall gesonderte Angebote, Maklerverträge, Verwaltungsverträge oder individuelle Vereinbarungen getroffen werden, gehen diese den nachfolgenden Regelungen vor.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss
(1) Diese AGB gelten für Leistungen im Zusammenhang mit Immobilien, insbesondere für den Nachweis oder die Vermittlung von Kauf-, Miet- und Pachtverträgen, für Vermarktungs- und Beratungsleistungen sowie für WEG-, Miet- und Sondereigentumsverwaltung.
(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zurechnen können. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
(3) Eine Kontaktanfrage, die Bitte um Rückruf, die Nutzung eines Kontaktformulars oder die Vereinbarung eines unverbindlichen Erstgesprächs begründet für sich genommen noch keinen entgeltlichen Vertrag. Ein entgeltlicher Auftrag kommt erst zustande, wenn sich die Parteien über Inhalt und Vergütung der Leistung geeinigt haben.
(4) Soweit das Gesetz für einen Vertrag Textform verlangt, etwa bei bestimmten Maklerverträgen über Wohnungen oder Einfamilienhäuser oder bei Wohnungsvermittlung, wird der Vertrag in Textform geschlossen. Textform kann insbesondere durch E-Mail, Brief oder ein anderes dauerhaft speicherbares elektronisches Dokument gewahrt werden.
(5) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn optimmo service ihrer Einbeziehung ausdrücklich zustimmt.
§ 2 Leistungsumfang
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag, Angebot, Exposé, Verwaltungsvertrag oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung. Ohne gesonderte Vereinbarung schuldet optimmo service keine bestimmte Verkaufsdauer, keinen bestimmten Verkaufs- oder Mietpreis und keinen Abschluss eines Hauptvertrags.
(2) Maklerleistungen können als Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags, als Vermittlung eines Vertrags oder als Kombination beider Tätigkeiten erbracht werden.
(3) Hausverwaltungsleistungen umfassen nur die im jeweiligen Verwaltungsvertrag vereinbarten Aufgaben. Bei WEG-Verwaltung bleiben gesetzliche Zuständigkeiten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, Beschlusskompetenzen und Vorgaben des Wohnungseigentumsgesetzes unberührt.
(4) optimmo service erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung, soweit dies nicht ausdrücklich und zulässigerweise vereinbart ist. Hinweise zu rechtlichen, steuerlichen oder finanziellen Themen ersetzen nicht die Prüfung durch Notar, Rechtsanwalt, Steuerberater oder Finanzierungspartner.
(5) Empfohlene Dritte, etwa Notare, Finanzierungsberater, Handwerker oder sonstige Dienstleister, werden rechtlich selbständig tätig. Verträge mit diesen Dritten kommen ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Dritten zustande.
§ 3 Maklerauftrag und Hauptvertrag
(1) Ein Anspruch auf Maklerlohn entsteht, wenn aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung durch optimmo service ein wirksamer Hauptvertrag zustande kommt und die gesetzlichen sowie vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind.
(2) Bei Kaufverträgen über Wohnungen oder Einfamilienhäuser wird ein Maklervertrag, der den Nachweis oder die Vermittlung eines solchen Kaufvertrags zum Gegenstand hat, in Textform geschlossen.
(3) optimmo service darf für beide Seiten eines Hauptvertrags tätig werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist und keine unzulässige Interessenkollision besteht. Eine Doppeltätigkeit wird transparent behandelt; gesetzliche Neutralitäts- und Treuepflichten bleiben unberührt.
(4) Ein Alleinauftrag besteht nur, wenn er ausdrücklich vereinbart wurde. Inhalt, Laufzeit, Pflichten des Auftraggebers und Kündigungsmöglichkeiten richten sich nach der jeweiligen Alleinauftragsvereinbarung.
(5) Eine Kündigung oder Beendigung des Maklerauftrags lässt bereits entstandene Ansprüche unberührt. Kommt nach Beendigung ein Hauptvertrag infolge einer vorherigen, ursächlichen Maklerleistung zustande, können gesetzliche oder vertragliche Ansprüche von optimmo service fortbestehen.
§ 4 Provision, Vergütung und Auslagen
(1) Die Höhe der Provision oder Vergütung richtet sich nach der jeweiligen individuellen Vereinbarung, dem Maklervertrag, Angebot oder Exposé. Gegenüber Verbrauchern werden Preisangaben einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer dargestellt, soweit Umsatzsteuer anfällt.
(2) Bei Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser mit einem Verbraucher als Käufer gelten die gesetzlichen Vorgaben zur Verteilung der Maklerkosten. Wird optimmo service für beide Parteien provisionspflichtig tätig, darf sich keine Partei zu einer höheren Provision verpflichten als die andere. Wird optimmo service nur von einer Partei beauftragt, ist eine Zahlung oder Erstattung durch die andere Partei nur im gesetzlich zulässigen Umfang wirksam.
(3) Bei der Vermittlung von Mietverträgen über Wohnraum gelten die Vorgaben des Wohnungsvermittlungsgesetzes. Gegenüber Wohnungssuchenden wird ein Entgelt nur verlangt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Vorschüsse auf ein Wohnungsvermittlungsentgelt werden nicht gefordert.
(4) Bei Gewerbeimmobilien, Kapitalanlageobjekten, Grundstücken, Mehrfamilienhäusern und sonstigen nicht vom gesetzlichen Halbteilungsgrundsatz erfassten Vertragsgegenständen richtet sich die Vergütung nach der jeweiligen Vereinbarung und den gesetzlichen Grenzen.
(5) Maklerprovisionen werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, mit Abschluss des wirksamen Hauptvertrags und Zugang einer Rechnung fällig. Bei aufschiebend bedingten Hauptverträgen entsteht die Zahlungspflicht erst mit Eintritt der Bedingung.
(6) Auslagen, Fremdkosten, besondere Marketingkosten oder sonstige Nebenvergütungen sind nur zu erstatten, wenn dies vorab vereinbart wurde und gesetzlich zulässig ist. Für Wohnungsvermittlung bleiben die besonderen Beschränkungen des Wohnungsvermittlungsgesetzes vorrangig.
§ 5 Objektangaben, Exposés und Vertraulichkeit
(1) Objektangaben, Unterlagen, Grundrisse, Flächen, Energieangaben, Miet- und Kostendaten beruhen regelmäßig auf Informationen des Eigentümers, Vermieters, Verwalters, öffentlicher Register oder sonstiger Dritter. optimmo service prüft solche Angaben mit der im Einzelfall angemessenen Sorgfalt, übernimmt jedoch keine Garantie für deren Richtigkeit, sofern die Unrichtigkeit nicht von optimmo service zu vertreten ist.
(2) Auftraggeber und Interessenten sind gehalten, alle für ihre Entscheidung wesentlichen Angaben vor Abschluss des Hauptvertrags eigenständig zu prüfen oder durch fachkundige Dritte prüfen zu lassen. Bei Immobilienkaufverträgen ist die notarielle Beurkundung maßgeblich.
(3) Exposés, Objektunterlagen, Besichtigungsinformationen und sonstige nicht öffentlich zugängliche Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne Zustimmung von optimmo service nicht an Dritte weitergegeben werden.
(4) Ist einem Interessenten ein Objekt bereits bekannt, hat er optimmo service hierauf unverzüglich hinzuweisen und die Vorkenntnis auf Nachfrage nachvollziehbar darzulegen.
(5) Führt eine unbefugte Weitergabe vertraulicher Objektinformationen zu einem Hauptvertrag mit einem Dritten, bleiben gesetzliche und vertragliche Ansprüche von optimmo service, insbesondere auf Ersatz eines nachweisbaren Schadens, vorbehalten.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt optimmo service alle für die beauftragte Leistung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig, vollständig und richtig zur Verfügung. Dazu können insbesondere Grundbuchauszüge, Teilungserklärungen, Energieausweise, Mietverträge, Wirtschaftspläne, Abrechnungen, Protokolle, Bauunterlagen und Vollmachten gehören.
(2) Der Auftraggeber informiert optimmo service unverzüglich über Änderungen, die für die Vermarktung, Vermittlung oder Verwaltung relevant sind, insbesondere über Preisänderungen, Vermietung, Verkauf, Verfügungsbeschränkungen, Mängel, Rechtsstreitigkeiten oder Verhandlungen mit Interessenten.
(3) Der Auftraggeber versichert, zur Beauftragung von optimmo service berechtigt zu sein. Handelt er für Dritte, hat er seine Vertretungsmacht auf Verlangen nachzuweisen.
§ 7 Besondere Regelungen zur Hausverwaltung
(1) Verwaltungsleistungen werden nach Maßgabe des jeweiligen Verwaltungsvertrags, der gesetzlichen Vorgaben und bei WEG-Verwaltung der Beschlüsse der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer erbracht.
(2) optimmo service darf Instandhaltungs-, Reparatur- und Dienstleistungsaufträge nur im Rahmen der vereinbarten Befugnisse, beschlossenen Budgets oder gesetzlicher beziehungsweise vertraglicher Notfallbefugnisse auslösen.
(3) Eigentümer, Vermieter und Gemeinschaften bleiben für solche Entscheidungen verantwortlich, die gesetzlich oder vertraglich nicht auf optimmo service übertragen wurden. Dies betrifft insbesondere Grundsatzentscheidungen, steuerliche Erklärungen, gerichtliche Schritte und außergewöhnliche bauliche Maßnahmen, soweit keine gesonderte Bevollmächtigung besteht.
(4) Ein Notfall- oder Bereitschaftsdienst besteht nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist oder sich aus dem konkreten Verwaltungsauftrag ergibt.
(5) Vergütung, Sondervergütungen, Auslagen, Laufzeit und Kündigung von Verwaltungsverträgen richten sich nach dem jeweiligen Vertrag und den zwingenden gesetzlichen Vorgaben.
§ 8 Haftung
(1) optimmo service haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in allen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet optimmo service auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.
(4) Für Leistungen selbständiger Dritter haftet optimmo service nur, soweit optimmo service ein eigenes Auswahl-, Instruktions- oder Überwachungsverschulden trifft.
(5) optimmo service haftet nicht für zukünftige Markt-, Preis-, Zins- oder Nachfrageentwicklungen und nicht für wirtschaftliche Erwartungen, die nicht ausdrücklich Vertragsinhalt geworden sind.
§ 9 Verbraucherinformationen und Widerruf
(1) Verbrauchern kann bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung.
(2) Soll optimmo service auf Wunsch eines Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist mit einer entgeltlichen Dienstleistung beginnen, erfolgt dies nur aufgrund einer gesonderten ausdrücklichen Erklärung des Verbrauchers und nach Belehrung über die möglichen Folgen für Wertersatz und Erlöschen des Widerrufsrechts.
(3) Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext ergibt sich aus dem individuellen Vertrag, den einbezogenen Unterlagen und diesen AGB. Eine öffentliche Speicherung individueller Vertragstexte auf der Website erfolgt nicht.
(4) Beschwerden können an optimmo service, Westtangente 4, 79395 Neuenburg, oder per E-Mail an info@optimmo-service.de gerichtet werden.
(5) optimmo service ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern im Einzelfall keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
§ 10 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden verarbeitet, soweit dies zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, zur Vertragserfüllung, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder aufgrund berechtigter Interessen erforderlich ist. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von optimmo service, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
(4) Individuelle Vereinbarungen zwischen optimmo service und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB.
Fragen zu unseren AGB?
Bei Fragen zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
